Anfragen nach Paragraph 17 an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025

Die bevorstehende Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 birgt einige interessante Geschäfte, die unsere Gemeinde massgeblich beeinflussen werden.

Zusätzlich zum Budget macht sich die SVP Regensdorf für Transparenz in Gemeindeangelegenheiten stark. Von SVP Regensdorf seite wurde eine Anfragen nach Paragraph 17 des Gemeindegesetzes eingereicht bei der es um mehr transparenz bei den Asylkosten in unserer Gemeinde geht respektive wie sich diese in den letzten Jahren entwickelt haben.


Kosten des Asylsystems in der Gemeinde Regensdorf

Im internationalen Vergleich verzeichnet die Schweiz sehr viele Asylanträge. Rund 60 Prozent davon verbleiben als vorläufig Aufgenommene oder als anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz – internationale ebenfalls eine sehr hohe Quote.

Verantwortlich ist der Bund, der die Asylbewerber und die damit verbundenen Probleme letztlich aber einfach auf die Gemeinden abschiebt, mit entsprechend steigenden Kosten.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie hat sich der Bruttoaufwand des Asylwesens in unserer Gemeinde aus Sicht des lokalen Steuerzahlers (also ohne Entschädigung des Bundes und des Kantons) über die letzten 4 Jahre (2021-2024) entwickelt? Listen Sie dazu die jährlichen Beträge und die prozentuale Steigerung gegenüber dem Jahr 2020 auf.
  1. Wie sind diese Zahlen mit Entschädigungen und Abgeltungen des Bundes und des Kantons über die letzten 4 Jahre (2021-2024)?
  1. In welchen weiteren Sachbereichen wie Bildung (DaZ, Heilpädagogik, Schulheime), Soziales oder Gesundheit (Pflegekosten) fallen weitere direkte oder indirekte Kosten des Asylwesens an? 
  1. Werden in diesen Sachbereichen die Kosten separat je nach Aufenthaltsstatus erhoben? Wenn ja, wie hoch waren die Beträge für alle Asylsuchenden in den jeweiligen Sachbereichen über die letzten vier Jahre? Wenn nein, ist eine prozentuale Schätzung oder Annahme möglich?
  1. Die Bundesbeiträge für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen laufen in der Regel nach 5 bzw. 7 Jahren aus. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Gemeinde in den kommenden fünf Jahren aufgrund der wegfallenden Bundesbeiträgen?
  1. Wie verhält sich der Gemeinderat angesichts der Herausforderungen gegenüber Bund und Kanton, welche das Problem einfach an die Gemeinden abschieben? Begrüsst der Gemeinderat eine Obergrenze der Aufnahmequote von Asylanten von 1%, bzw. wo liegt die Kapazitätsgrenze bei der Aufnahmequote von Asylanten in unserer Gemeinde?

Antwort zu Asylkosten